Tenor§
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird unter Berücksichtigung der hohen subjektiven und objektiven Bedeutung des Verfahrens auf 250.000 Euro (in Worten: zweihundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird unter Berücksichtigung der hohen subjektiven und objektiven Bedeutung des Verfahrens auf 250.000 Euro (in Worten: zweihundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt.