Tenor§
Die Verfahren werden abgetrennt, soweit die Verfassungsbeschwerden das Programm zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors (Corporate Sector Purchase Programme) gemäß Beschluss (EU) 2016/948 der Europäischen Zentralbank vom 1. Juni 2016 (EZB/2016/16, ABl EU Nr. L 157 vom 15. Juni 2016, S. 28) betreffen und unter den Aktenzeichen 2 BvR 71/20 und 2 BvR 72/20 fortgeführt.