Tenor§
Die einstweilige Anordnung vom 25. Juli 2017 wird für die Dauer von sechs Monaten, längstens jedoch bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden, wiederholt.
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Die einstweilige Anordnung vom 25. Juli 2017 wird für die Dauer von sechs Monaten, längstens jedoch bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden, wiederholt.