Tenor§
In der Beschwerdesache
betreffend die Markenanmeldung 30 2018 103 465.9
hat der 28. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 23. November 2020 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Kortbein, des Richters Hermann und des Richters Dr. Söchtig beschlossen:
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.