BUNDESPATENTGERICHT
_______________________
(Aktenzeichen) …
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache …
betreffend die Marke …
hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 29. Juli 2009 unter Mitwirkung der Richter Bayer als Vorsitzende, des Richters Merzbach sowie des Richters k. A. Metternich
beschlossen:
Der Gegenstandswert des vorliegenden Widerspruchsbeschwerdeverfahrens wird auf den für solche Verfahren nunmehr geltenden Regelwert von 20.000,-- EUR (vgl. BPatG MarkenR 2007, 45) festgesetzt, da besondere Umstände, die eine höhere Wertfestsetzung rechtfertigen könnten, nicht vorgetragen oder sonst ersichtlich sind. Bayer Metternich Merzbach Hu