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BPatG, Beschluss vom 17.01.2006 – 27 W (pat) 123/05

27. Senat

BUNDESPATENTGERICHT

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(Aktenzeichen) …

B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache

betreffend die Marke 300 47 065

hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 17. Januar 2006 durch …

beschlossen:

Die Beschwerde der Widersprechenden gegen den Beschluss der Markenstelle für Klasse 25 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 10. Februar 2005 wird für gegenstandslos erklärt.

G r ü n d e

Die u. a. von der Widersprechenden aufgrund ihrer IR-Marke 488 447 angegriffene Marke 300 47 065 „CARA“ ist durch den angegriffenen Beschluss aufgrund eines anderen Widerspruchs gelöscht worden. Dieser Beschluss ist dem früheren Geschäftsführer der inzwischen gelöschten Markeninhaberin am 13. Oktober 2005 zugestellt und insoweit bestandskräftig geworden. Damit bedarf es im Hinblick auf die erfolgte Löschung der angegriffenen Marke einer Entscheidung über die vorliegende Beschwerde nicht mehr. gez.

Unterschriften