nu:legal · recht.nulegal.eu

# BPatG, Beschluss vom 09.07.2004 – 28 W (pat) 116/02

28. Senat

BUNDESPATENTGERICHT

28 W (pat) 116/02

_______________________

(Aktenzeichen) B E R I C H T I G U N G S - B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache …

betreffend die Marke 398 57 227 wird der Beschluss vom 31. März 2004 wie folgt berichtigt:

1. Im Rubrum wird der Beschwerdeführer fälschlich als Widersprechender statt als Markeninhaber und die Beschwerdegegnerin als Markeninhaberin statt als Widersprechende bezeichnet. Das Rubrum lautet daher richtig:

In der Beschwerdesache … Markeninhaber und Beschwerdeführer, Widersprechende und Beschwerdegegnerin, 2. Der Tenor muss dementsprechend richtig lauten:

„Auf die Beschwerde des Markeninhabers wird der Beschluss .... aufgehoben.“ München, den 9. Juli 2004 Bundespatentgericht, 28. Senat Stoppel Paetzold Richterin Schwarz-Angele hat Urlaub und kann daher nicht selbst unterschreiben. Stoppel Bb

---

Zitiervorschlag: BPatG, Beschluss vom 09.07.2004 – 28 W (pat) 116/02

Datenquelle: bundespatentgericht.de, abgerufen 02.08.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bpatg/2004-07-09/28-w-pat-116-02

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
