nu:legal · recht.nulegal.eu

# BPatG, Beschluss vom 05.11.2003 – 5 W (pat) 447/02

5. Senat

BUNDESPATENTGERICHT

5 W (pat) 447/02

_______________________

(Aktenzeichen) …

B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache …

betreffend das Gebrauchsmuster 294 22 159 hier: Löschungsantrag

hat der 5. Senat (Gebrauchsmuster-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 5. November 2003 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Goebel sowie der Richter Dr. Frowein und Dr. Barton

beschlossen:

Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

G r ü n d e

Die Beschwerdeführerin hat die gegen den Beschluß des Deutschen Patent- und Markenamts vom 19. März 2002 erhobene Beschwerde zurückgenommen. Die Zurücknahme hat die Verpflichtung zur Folge, die durch die Beschwerde entstandenen Kosten zu tragen; diese Wirkung war durch Beschluß auszusprechen, nachdem die Beschwerdegegnerin 1 einen solchen Antrag gestellt hat (entspr ZPO § 515 Abs 3).

Goebel Dr. Frowein Dr. Barton Pr

---

Zitiervorschlag: BPatG, Beschluss vom 05.11.2003 – 5 W (pat) 447/02

Datenquelle: bundespatentgericht.de, abgerufen 02.08.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bpatg/2003-11-05/5-w-pat-447-02

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
