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# BPatG, Berichtigungsbeschluss vom 11.03.2003 – 27 W (pat) 28/01

27. Senat

BUNDESPATENTGERICHT

27 W (pat) 28/01

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(Aktenzeichen)

B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache

betreffend die Marke 398 65 970

hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 11. März 2003 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Schermer sowie Richterin Friehe-Wich und Richter Dr. van Raden

beschlossen:

Der Beschluss des 27. Senats vom 21. Januar 2003 wird dahingehend berichtigt, dass das auf Seite 6 in der fünften Zeile, in der dritten Zeile und in der zweiten Zeile jeweils von unten enthaltene Wort "PICOLINO" durch das Wort "POCOLINO" ersetzt wird.

G r ü n d e

Bei der in den letzten fünf Zeilen der Seite 6 des og Beschlusses mit "PICOLINO" wiedergegebenen Widerspruchsmarke "POCOLINO" handelt es sich um eine offenbare Unrichtigkeit, die gemäß § 60 Abs 1 MarkenG zu berichtigen war. Das auf Seite 7 zweiter Absatz, erste Zeile enthaltene Wort "deshalb" lautet in dem bei den Akten befindlichen Original des Beschlusses richtig "weshalb" und ist lediglich in die Ausfertigung unrichtig übertragen worden. Insoweit bedarf es keiner Berichtigung des Senatsbeschlusses nach § 60 Abs 1 MarkenG, sondern der Zustellung einer korrekten Ausfertigung. Dr. Schermer Friehe-Wich Dr. van Raden Pü

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Zitiervorschlag: BPatG, Berichtigungsbeschluss vom 11.03.2003 – 27 W (pat) 28/01

Quelle: bundespatentgericht.de, abgerufen 02.08.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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