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# BGH, Beschluss vom 29.06.2026 – V ZR 205/25

5. Zivilsenat  
ECLI:DE:BGH:2026:290626BVZR205.25.0

## Tenor

Das Ablehnungsgesuch der Beklagten zu 1 gegen die Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Grau wegen Besorgnis der Befangenheit wird für unbegründet erklärt.

## Gründe

**Rn. 1**

Das Ablehnungsgesuch ist unbegründet. Der Einholung einer dienstlichen Äußerung der abgelehnten Richterin bedurfte es nicht, weil die Ablehnung ausschließlich auf aktenkundige Vorgänge gestützt wird (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 11. April 2024 - IX ZA 22/23, BeckRS 2024, 11844 Rn. 2 mwN). Der Umstand, dass die Berichterstatterin einen Aktenauszug mit den Signaturprotokollen der angefochtenen Entscheidung zur Verfügung gestellt hat, ist offensichtlich kein Grund i.S.v. § 42 Abs. 2 ZPO, der ihre Ablehnung rechtfertigen könnte.

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Brückner Göbel Hamdorf
Malik Laube
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Zitiervorschlag: BGH, Beschluss vom 29.06.2026 – V ZR 205/25, ECLI:DE:BGH:2026:290626BVZR205.25.0

Datenquelle: rechtsprechung-im-internet.de, abgerufen 10.09.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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