nu:legal · recht.nulegal.eu

# BGH, Beschluss vom 02.12.2025 – 4 StR 349/25

4. Strafsenat  
ECLI:DE:BGH:2025:021225B4STR349.25.0

## Tenor

1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bremen vom 21. März 2025 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass

a) die Sperre zur Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek vom 21. Mai 2024 (728d Ds 43/24) aufrechterhalten wird. Die Aufrechterhaltung der Entziehung der Fahrerlaubnis und der Einziehung des Führerscheins entfällt;

b) ein Betrag in Höhe von 69.945 Euro eingezogen ist.

2. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat:

Eines Ausspruchs über die Aufrechterhaltung der Entziehung der Fahrerlaubnis und der Einziehung des Führerscheins aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek vom 21. Mai 2024 bedurfte es nicht, weil beide Maßnahmen unmittelbar mit der Rechtskraft dieses Strafbefehls wirksam wurden und damit „erledigt“ waren (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2021 – 4 StR 387/21, juris; Beschluss vom 18. November 2015 – 4 StR 442/15, juris Rn. 3; Beschluss vom 28. Oktober 2009 – 2 StR 351/09, NStZ-RR 2010, 58). Hinsichtlich der im Zeitpunkt des angefochtenen Urteils noch nicht erledigten Sperrfristanordnung war die Urteilsformel neu zu fassen.

Zudem war die Urteilsformel hinsichtlich des Einziehungsbetrags in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO zu berichtigen (vgl. Antragsschrift des Generalbundesanwalts).

Quentin Maatsch Scheuß

Momsen-Pflanz Marks

---

Zitiervorschlag: BGH, Beschluss vom 02.12.2025 – 4 StR 349/25, ECLI:DE:BGH:2025:021225B4STR349.25.0

Quelle: rechtsprechung-im-internet.de, abgerufen 04.07.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-12-02/4-str-349-25

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
