nu:legal · recht.nulegal.eu

# BGH, Beschluss vom 22.08.2025 – AnwZ (Brfg) 43/24

Senat für Anwaltssachen  
ECLI:DE:BGH:2025:220825BANWZ.BRFG.43.24.0

## Tenor

Die öffentliche Zustellung des Beschlusses des Senats vom 28. Februar 2025 wird bewilligt.

## Gründe

**Rn. 1**

Die öffentliche Zustellung des Beschlusses vom 28. Februar 2025 wird gemäß § 112e Satz 2 BRAO, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 56 Abs. 2 VwGO, § 185 Nr. 1, § 186 Abs. 1 Satz 1 ZPO bewilligt, weil der Aufenthaltsort des Klägers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.

**Rn. 2**

Die Zustellung blieb sowohl unter der im Beschluss angegebenen Kanzleianschrift als auch unter der in der Personalakte enthaltenen Wohnanschrift erfolglos. Nach Auskunft des Melderegisters ist der Kläger abgemeldet und die neue Anschrift unbekannt. Auch der Beklagten ist die neue Anschrift des Klägers nicht bekannt. Bei der elektronischen Zustellung wurde kein Empfangsbekenntnis übermittelt.

**Rn. 3**

Weitere erfolgversprechende Ansätze für eine Ermittlung des aktuellen Wohnsitzes des Klägers sind nicht ersichtlich.

Limperg Liebert Ettl

Lauer Schmittmann

---

Zitiervorschlag: BGH, Beschluss vom 22.08.2025 – AnwZ (Brfg) 43/24, ECLI:DE:BGH:2025:220825BANWZ.BRFG.43.24.0

Datenquelle: rechtsprechung-im-internet.de, abgerufen 03.07.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2025-08-22/anwz-brfg-43-24

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
