nu:legal · recht.nulegal.eu

# BGH, Beschluss vom 13.03.2024 – 5 StR 54/24

5. Strafsenat  
ECLI:DE:BGH:2024:130324B5STR54.24.0

## Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Flensburg vom 1. September 2023 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Angeklagte des versuchten Mordes in Tateinheit mit Körperverletzung schuldig ist (vgl. Antragsschrift des Generalbundesanwalts); im Übrigen hat die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels, die insoweit durch das Adhäsionsverfahren entstandenen besonderen Kosten und die der Neben- und Adhäsionsklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.

```
Cirener Gericke Mosbacher
Köhler Resch
```

---

Zitiervorschlag: BGH, Beschluss vom 13.03.2024 – 5 StR 54/24, ECLI:DE:BGH:2024:130324B5STR54.24.0

Quelle: rechtsprechung-im-internet.de, abgerufen 03.07.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2024-03-13/5-str-54-24

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
