nu:legal · recht.nulegal.eu

# BGH, Beschluss vom 07.06.2023 – IV ZR 28/22

4. Zivilsenat  
ECLI:DE:BGH:2023:070623BIVZR28.22.0

## Tenor

Die Anträge des Klägers auf Berichtigung des Senatsbeschlusses vom 29. März 2023 werden als unzulässig verworfen.

Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Senatsbeschluss vom 29. März 2023 wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.

## Gründe

**Rn. 1**

Die Anträge sind unzulässig, weil sie entgegen § 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO nicht durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt gestellt worden sind.

**Rn. 2**

Im Übrigen wären die Anträge unbegründet. Sie zeigen weder Unrichtigkeiten, Auslassungen, Dunkelheiten oder Widersprüche im angefochtenen Beschluss noch eine Verletzung des klägerischen Anspruchs auf rechtliches Gehör auf. Die Beendigung eines Anwaltsmandats erlangt gemäß § 87 Abs. 1 Halbsatz 2 ZPO im Verhältnis zum Gericht erst durch die Anzeige der Bestellung eines anderen Rechtsanwalts rechtliche Wirksamkeit. Dementsprechend hat der vorangegangene Senatsbeschluss vom 25. Januar 2023 dem Kläger ungeachtet der Mandatsniederlegung zu Händen seiner Prozessbevollmächtigten wirksam zugestellt werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2022 - VIII ZR 233/20, NJW-RR 2022, 709 Rn. 28).

```
Prof. Dr. Karczewski Dr. Brockmöller Dr. Götz
Rust Piontek
```

---

Zitiervorschlag: BGH, Beschluss vom 07.06.2023 – IV ZR 28/22, ECLI:DE:BGH:2023:070623BIVZR28.22.0

Datenquelle: rechtsprechung-im-internet.de, abgerufen 03.07.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2023-06-07/iv-zr-28-22

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
