nu:legal · recht.nulegal.eu

# BGH, Beschluss vom 25.04.2023 – 5 StR 8/23

5. Strafsenat  
ECLI:DE:BGH:2023:250423B5STR8.23.0

## Tenor

Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 28. Juli 2022 werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat.

Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die den Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.

Ergänzend bemerkt der Senat:

Die Feststellungen zum Inhalt der Rückzahlungsvereinbarung hat die Strafkammer dadurch tragfähig belegt, indem sie von der „Glaubhaftigkeit der Angaben der Nebenkläger hinsichtlich des gesamten Tatgeschehens“ überzeugt gewesen ist (UA S. 20).

```
Cirener Mosbacher Köhler
Resch von Häfen
```

---

Zitiervorschlag: BGH, Beschluss vom 25.04.2023 – 5 StR 8/23, ECLI:DE:BGH:2023:250423B5STR8.23.0

Quelle: rechtsprechung-im-internet.de, abgerufen 03.07.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2023-04-25/5-str-8-23

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
