nu:legal · recht.nulegal.eu

# BGH, Beschluss vom 28.02.2023 – 5 ARs 47/22

5. Strafsenat  
ECLI:DE:BGH:2023:280223B5ARS47.22.0

## Tenor

Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 31. Mai 2022 wird auf Kosten des Beschwerdeführers als unzulässig verworfen.

Der Antrag des Beschwerdeführers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.

## Gründe

**Rn. 1**

Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss vom 31. Mai 2022 (Az.: 1 VAs 1/22) ist unzulässig, weil das Oberlandesgericht darin die Rechtsbeschwerde nicht ausdrücklich zugelassen hat und die Nichtzulassung ihrerseits nicht anfechtbar ist (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2022 – 5 ARs 33/22).

**Rn. 2**

Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil die Voraussetzungen nach § 29 Abs. 4 EGGVG iVm § 114 Abs. 1 Satz 1, § 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO nicht erfüllt sind; im Übrigen fehlt es an der erforderlichen Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2021 – 5 ARs 22/21).

```
Cirener Mosbacher Köhler
von Häfen Werner
```

---

Zitiervorschlag: BGH, Beschluss vom 28.02.2023 – 5 ARs 47/22, ECLI:DE:BGH:2023:280223B5ARS47.22.0

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2023-02-28/5-ars-47-22

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
