nu:legal · recht.nulegal.eu

# BGH, Beschluss vom 11.05.2022 – 2 StR 323/21

2. Strafsenat  
ECLI:DE:BGH:2022:110522B2STR323.21.0

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 323/21

vom 11. Mai 2022 in der Strafsache gegen

alias:

wegen gefährlicher Körperverletzung

ECLI:DE:BGH:2022:110522B2STR323.21.0

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Mai 2022 beschlossen:

Die Anhörungsrüge des Verurteilten gegen den Beschluss des Senats vom 19. Januar 2022 wird verworfen.

## Gründe

1 Der Senat hat die Revision des Verurteilten gegen das Urteil des Landgerichts Meiningen vom 26. April 2021 als unbegründet verworfen. Mit Schreiben vom 17. Februar 2022 hat sich der Verurteilte gegen die Entscheidung gewandt und eine Rückversetzung in den vorigen Stand gemäß § 356a StPO beantragt.

2 Der Rechtsbehelf ist unbegründet.

3 Es liegt keine Verletzung rechtlichen Gehörs vor. Der Senat hat weder zum Nachteil des Verurteilten Tatsachen oder Beweisergebnisse verwertet, zu denen dieser nicht gehört worden wäre, noch hat er zu berücksichtigendes entscheidungserhebliches Vorbringen des Verurteilten übergangen oder in sonstiger

Weise dessen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt. Der Senat hat das Vorbringen des Verurteilten bedacht und gewürdigt, es aber nicht für durchgreifend erachtet.

Franke Krehl RiBGH Prof. Dr. Eschelbach ist urlaubsbedingt an der Unterschrift gehindert.

Franke

Meyberg Grube

Vorinstanz: Landgericht Meiningen, 26.04.2021 - Ks 450 Js 19704/20

---

Zitiervorschlag: BGH, Beschluss vom 11.05.2022 – 2 StR 323/21, ECLI:DE:BGH:2022:110522B2STR323.21.0

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2022-05-11/2-str-323-21

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
