nu:legal · recht.nulegal.eu

# BGH, Beschluss vom 04.08.2021 – 1 StR 147/21

1. Strafsenat  
ECLI:DE:BGH:2021:040821B1STR147.21.0

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 147/21 vom 4. August 2021 in der Strafsache gegen

wegen gefährlicher Körperverletzung u.a.

hier: Anhörungsrüge

ECLI:DE:BGH:2021:040821B1STR147.21.0

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 4. August 2021 beschlossen:

Die Anhörungsrüge des Angeklagten vom 18. Juli 2021 gegen den Beschluss des Senats vom 19. Mai 2021 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

## Gründe

1 Der Senat hat auf die Revision des Angeklagten das Urteil des Landgerichts München I vom 29. Dezember 2020 mit den Feststellungen aufgehoben; lediglich die Feststellungen zu den rechtswidrigen Taten sind aufrechterhalten worden. Dagegen wendet sich der Angeklagte mit seiner Anhörungsrüge vom 18. Juli 2021 (§ 356a StPO). Er macht geltend, der Senat hätte die Urteilsaufhebung auf eine Verfahrensrüge stützen müssen. Dieser Einwand, der Senat habe in der Sache unrichtig entschieden und hätte das Urteil vollständig aufheben müssen, kann eine Gehörsrüge nicht begründen. Tatsächlich hat der Senat bei der Entscheidung weder Verfahrensstoff verwertet, zu dem der Angeklagte nicht gehört worden wäre, noch zu berücksichtigendes Vorbringen übergangen. Zu der

Verfahrensrüge hat der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift Stellung genommen. Dem hatte der Senat nichts hinzuzufügen.

Raum Jäger Hohoff

Leplow Pernice

Vorinstanz: Landgericht München I, 29.12.2020 - 111 Js 167342/19 12 KLs

---

Zitiervorschlag: BGH, Beschluss vom 04.08.2021 – 1 StR 147/21, ECLI:DE:BGH:2021:040821B1STR147.21.0

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2021-08-04/1-str-147-21

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
