nu:legal · recht.nulegal.eu

# BGH, Beschluss vom 28.04.2021 – VI ZA 8/21

6. Zivilsenat  
ECLI:DE:BGH:2021:280421BVIZA8.21.0

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZA 8/21

vom

28. April 2021

in dem Rechtsstreit

ECLI:DE:BGH:2021:280421BVIZA8.21.0

Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. April 2021 durch den Vorsitzenden Richter Seiters, den Richter Offenloch, die Richterin Müller, die Richter Dr. Allgayer und Böhm

beschlossen:

Der Antrag des Klägers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für die beabsichtigte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 14. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 24. Februar 2021 wird zurückgewiesen, weil die beabsichtigte Nichtzulassungsbeschwerde mangels Erreichens der Beschwer gemäß § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO unzulässig ist, mithin keine Aussicht auf Erfolg bietet (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Der Kläger selbst hat den Streitwert seiner Klage auf "bis 16.000 €" beziffert. Der Streitwert seiner Berufung lag wegen des teilweisen erstinstanzlichen Erfolgs seiner Leistungsanträge (insgesamt 5.340,01 €) unter diesem Betrag, so dass die Beschwer des Klägers in der Revisionsinstanz nicht darüber liegen kann.

Seiters Offenloch Müller

Allgayer Böhm

Vorinstanzen: LG Hannover, Entscheidung vom 02.07.2020 - 3 O 90/18 - OLG Celle, Entscheidung vom 24.02.2021 - 14 U 109/20 -

---

Zitiervorschlag: BGH, Beschluss vom 28.04.2021 – VI ZA 8/21, ECLI:DE:BGH:2021:280421BVIZA8.21.0

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2021-04-28/vi-za-8-21

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
