nu:legal · recht.nulegal.eu

# BGH, Beschluss vom 07.04.2021 – 1 StR 63/21

1. Strafsenat  
ECLI:DE:BGH:2021:070421B1STR63.21.0

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 63/21

vom 7. April 2021 in der Strafsache gegen

wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges

hier: Antrag des Verteidigers der Angeklagten, des Rechtsanwalts A. aus M. , auf Festsetzung des Gegenstandswerts

ECLI:DE:BGH:2021:070421B1STR63.21.0

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. April 2021 beschlossen:

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im Revisionsverfahren zur Verteidigung der Angeklagten gegen die angeordnete Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB) wird auf 2.000.000 € festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

## Gründe

1 Der Gegenstandswert ist nach § 33 Abs. 1, § 2 Abs. 1 RVG auf Antrag des Verteidigers der Angeklagten (§ 32 Abs. 2 RVG) festzusetzen, weil das Landgericht die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 2.000.000 € angeordnet (vgl. auch UA S. 20) und sich die Verteidigung im Revisionsverfahren hierauf erstreckt hat (Nr. 4142 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG).

Raum Jäger Bär

Leplow Pernice

Vorinstanz: Landgericht Mannheim, 30.09.2020 - 24 KLs 601 Js 13309/09

---

Zitiervorschlag: BGH, Beschluss vom 07.04.2021 – 1 StR 63/21, ECLI:DE:BGH:2021:070421B1STR63.21.0

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2021-04-07/1-str-63-21

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
