nu:legal · recht.nulegal.eu

# BGH, Beschluss vom 28.07.2020 – 6 StR 177/20

6. Strafsenat  
ECLI:DE:BGH:2020:280720B6STR177.20.0

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 6 StR 177/20

vom 28. Juli 2020 in der Strafsache gegen

wegen besonders schweren Raubes u.a.

ECLI:DE:BGH:2020:280720B6STR177.20.0

Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 28. Juli 2020 gemäß § 349 Abs. 2 StPO beschlossen:

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stendal vom 23. März 2020 wird als unbegründet verworfen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts ist Folgendes zu bemerken:

1. Es benachteiligt den Angeklagten nicht, dass er nicht auch wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB) verurteilt worden ist.

2. Den Feststellungen ist nicht zu entnehmen, dass der Angeklagte einen Hang im Sinne von § 64 Satz 1 StGB aufweist. Die rechtsfehlerhaften Ausführungen des Landgerichts betreffend die hinreichend konkrete Erfolgsaussicht gefährden den Bestand des Urteils insoweit daher nicht.

Sander König Tiemann

von Schmettau Fritsche

---

Zitiervorschlag: BGH, Beschluss vom 28.07.2020 – 6 StR 177/20, ECLI:DE:BGH:2020:280720B6STR177.20.0

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2020-07-28/6-str-177-20

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
