nu:legal · recht.nulegal.eu

# BGH, Beschluss vom 09.06.2020 – 2 StR 103/20

2. Strafsenat  
ECLI:DE:BGH:2020:090620B2STR103.20.0

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 103/20

vom 9. Juni 2020 in der Strafsache gegen

wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung u. a.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 9. Juni 2020 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 und § 354 Abs. 1 StPO analog beschlossen:

1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 17. September 2019 aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts dahingehend berichtigt, dass die Einziehung des bei der Durchsuchung des Angeklagten aufgefundenen 50-Euro-Scheins angeordnet ist.

2. Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen, da die Überprüfung der angegriffenen Entscheidung im Übrigen keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.

3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Franke Krehl Zeng

Schmidt Wenske

ECLI:DE:BGH:2020:090620B2STR103.20.0

---

Zitiervorschlag: BGH, Beschluss vom 09.06.2020 – 2 StR 103/20, ECLI:DE:BGH:2020:090620B2STR103.20.0

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2020-06-09/2-str-103-20

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
