nu:legal · recht.nulegal.eu

# BGH, Beschluss vom 28.11.2013 – 5 StR 347/13

5. Strafsenat

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 347/13

vom 28. November 2013 in der Strafsache gegen

wegen Körperverletzung mit Todesfolge

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. November 2013 beschlossen:

Die Anhörungsrüge des Verurteilten gegen den Beschluss des Senats vom 24. Oktober 2013 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

## Gründe

1 Der Senat hat die Revision des Verurteilten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 31. August 2012 mit Beschluss vom 24. Oktober 2013 gemäß § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Hiergegen hat der Verurteilte mit Schriftsatz vom 18. November 2013 eine Anhörungsrüge erhoben.

2 Es kann dahinstehen, ob die Frist des § 356a Satz 2 StPO gewahrt ist. Denn die Anhörungsrüge ist jedenfalls unbegründet, weil eine Verletzung rechtlichen Gehörs nicht vorliegt. Der Senat hat bei seiner Entscheidung weder Tatsachen oder Beweisergebnisse verwertet, zu denen der Verurteilte nicht gehört worden wäre, noch hat er bei der Entscheidung zu berücksichtigendes Vorbringen des Verurteilten übergangen. Die Stellungnahme des Verteidigers vom 20. August 2013, deren Inhalt der Verurteilte in seiner Anhörungsrüge in wesentlichen Punkten erneut aufgreift, war Gegenstand der Beratung.

Basdorf Sander Schneider

König Bellay

---

Zitiervorschlag: BGH, Beschluss vom 28.11.2013 – 5 StR 347/13

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2013-11-28/5-str-347-13

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
