Abschrift
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZR 69/10
vom
14. Mai 2012
in dem Rechtsstreit
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. Mai 2012 durch den Vorsitzenden Richter Galke, die Richter Zoll, Wellner, die Richterin Diederichsen und den Richter Stöhr
beschlossen:
Das Urteil vom 17. Mai 2011 wird dahingehend berichtigt, dass es auf Seite 7 in der letzten Zeile „Wehenschwäche“, statt „Venenschwäche“ heißen muss.
Galke Zoll Wellner
Diederichsen Stöhr