nu:legal · recht.nulegal.eu

# BGH, Beschluss vom 12.07.2007 – 3 StR 244/07

3. Strafsenat

BUNDESGERICHTSHOF

3 StR 244/07

## BESCHLUSS

vom

12. Juli 2007

in der Strafsache

gegen

wegen gefährlicher Körperverletzung u. a.

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundes-

anwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 12. Juli 2007 gemäß

§ 349 Abs. 2 und 4 StPO einstimmig beschlossen:

1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landge-

richts Wuppertal vom 10. November 2006 mit den zugehörigen

Feststellungen aufgehoben,

a) soweit im Fall II. 3. der Urteilsgründe keine Einzelstrafe fest-

gesetzt wurde;

b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhand-

lung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmit-

tels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückver-

wiesen.

2. Die weitergehende Revision wird verworfen.

## Gründe

**Rn. 1**

Im Fall II. 3. der Urteilsgründe hat das Landgericht keine Einzelstrafe

ausgesprochen. Ihre Festsetzung, der das Verbot der Schlechterstellung (§ 358

Abs. 2 StPO) nicht entgegen steht, muss nachgeholt werden. Ein Fall, in dem

das Revisionsgericht gemäß § 354 Abs. 1 StPO ausnahmsweise die Festset-

zung selbst vornehmen kann, liegt nicht vor. Der Rechtsfehler führt zugleich zur

Aufhebung der Gesamtstrafe (vgl. BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch

10).

**Rn. 2**

Im Übrigen hat die Überprüfung des Urteils aus den zutreffenden Grün-

den der Antragsschrift des Generalbundesanwalts keinen Rechtsfehler zum

Nachteil des Angeklagten ergeben.

Tolksdorf Miebach Winkler

von Lienen Becker

---

Zitiervorschlag: BGH, Beschluss vom 12.07.2007 – 3 StR 244/07

Quelle: bundesgerichtshof.de, abgerufen 10.07.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-07-12/3-str-244-07

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
