nu:legal · recht.nulegal.eu

# BGH, Beschluss vom 13.07.2006 – 1 StR 208/06

1. Strafsenat

BUNDESGERICHTSHOF

1 StR 208/06

## BESCHLUSS

vom

13. Juli 2006

in der Strafsache

gegen

wegen Betrugs u. a .

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. Juli 2006 beschlossen:

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts

München I vom 9. Januar 2006 wird als unbegründet verworfen,

da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtferti-

gung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben

hat (§ 349 Abs. 2 StPO).

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tra-

gen.

Ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der

Senat:

Der Revisionsvortrag macht nicht hinreichend deutlich, warum sich dem

Landgericht in den auf S. 14 der Revisionsbegründung tabellarisch aufgelisteten

Einzelfällen eine Einvernahme von Kunden oder die Verlesung von Bestel-

lungsunterlagen und Lieferscheinen aufdrängen musste, nachdem der kauf-

männisch versierte und anwaltlich beratene Angeklagte sämtliche Taten einge-

räumt hatte und sein Geständnis mit dem Ergebnis der bis dahin durchgeführ-

ten umfangreichen Beweisaufnahme im Einklang stand.

Nack Wahl Boetticher

Kolz Elf

---

Zitiervorschlag: BGH, Beschluss vom 13.07.2006 – 1 StR 208/06

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-07-13/1-str-208-06

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
