nu:legal · recht.nulegal.eu

# BGH, Beschluss vom 18.10.2001 – I ZR 187/98

I. Zivilsenat

BUNDESGERICHTSHOF

I ZR 187/98

## BESCHLUSS

vom

18. Oktober 2001

in dem Rechtsstreit

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 18. Oktober 2001 durch die Richter Vorsitzenden Richter

Prof. Dr.

den Dr. v. Ungern-Sternberg, Starck, Pokrant und Dr. Büscher

Erdmann

und

beschlossen:

Die mit Beschluß vom 16. August 2001 auf 200.000,-- DM erfolgte Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren wird wie folgt begründet:

In der Revisionsinstanz war aufgrund der Rechtsmittel der Parteien über den Klageantrag zu II 4 und über die Widerklage zu entscheiden.

Der Senat hat auf der Grundlage des Streitwertbeschlusses des Berufungsgerichts vom 17. August 1998 für den Klageantrag zu II 4 einen Wert von 50.000,-- DM und für die Widerklage einen Wert von 150.000,-- DM der Streitwertfestsetzung zugrunde gelegt, insgesamt 200.000,-- DM. Durch den Streitwertbeschluß vom 17. August 1998 hat das Berufungsgericht klargestellt, daß der Gesamtstreitwert von 1.250.000,-- DM sich zusammensetzt aus dem Wert von 1 Mio. DM für den durch Teilurteil vom 18. Juli 1991 beschiedenen Teil der Klage sowie von jeweils 50.000,-- DM für die Klageanträge zu II 3 und 4 und 150.000,-- DM für die Widerklage.

Der Senat sieht keine Veranlassung von diesen Wertansätzen des Berufungsgerichts - gegen die die Parteien auch keine Einwendungen erheben - abzuweichen.

Erdmann

v. Ungern-Sternberg

Starck

Pokrant

Büscher

---

Zitiervorschlag: BGH, Beschluss vom 18.10.2001 – I ZR 187/98

Quelle: bundesgerichtshof.de, abgerufen 10.07.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2001-10-18/i-zr-187-98

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
