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# BGH, Beschluss vom 13.11.1985 – 2 StR 564/85

2. Strafsenat

BUNDESGERICHTSHOF 2 StR 564/85 BESCHLUSS

in der Strafsache

gegen

den Schauspieler Anfried K EEE aus AQB-HE, geboren am Gi 1920 in SOHED/oR-

wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes u.a.

Fa a N

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. November 1985 gemäß § 349 Abs. 2 bis 4 StPO

beschlossen;

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 21. Juni 1985 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit dem Angeklagten Strafaussetzung zur Bewährung versagt worden ist,

In diesem Umfang wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Die weitergehende Revision wird verworfen.

## Gründe

Das Landgericht lehnt eine Aussetzung der verhängten Strafe zur Bewährung ab, da weder die zur Person noch die zu den Verfehlungen des Angeklagten getroffenen Feststellungen dem abzuurteilenden Sachverhalt zugunsten des Angeklagten den "Stempel des Außergewähnlichen" aufdrückten.

Damit stellt die Strafkammer an die Gewährung der Strafaussetzung zur Bewährung zu hohe Anforderungen.

Die Anwendung des § 56 Abs. 2 StGB ist nicht auf extreme Ausnahmefälle beschränkt. Nach der neueren Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs können bereits Milderungsgründe, die für sich betrachtet nur von durchschnittlichem Gewicht sind, durch ihr Zusammentreffen besondere Bedeutung erlangen und eine Strafaussetzung rechtfertigen (BGH NStZ 1982, 114; 1983, 118; BGH Strafverteidiger 1983, 502; Müller NStZ 1985, 158, 160).

Das Landgericht hätte die zahlreichen Strafmilderungsgründe unter diesem Gesichtspunkt würdigen müssen.

Im übrigen weist das Urteil keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten auf.

Herdegen Maier Theune Niemöller Gollwitzer

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Zitiervorschlag: BGH, Beschluss vom 13.11.1985 – 2 StR 564/85

Quelle: Bundesgerichtshof, abgerufen 21.08.2026

Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (§ 5 UrhG). Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt.

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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