nu:legal · recht.nulegal.eu

# BGH, Beschluss vom 29.04.1981 – 5 StR 745/80

5. Strafsenat

5 StR 745/80 | ey

BUNDESGERICHTSHOF

## BESCHLUSS

in der Strafsache

gegen

den Automechaniker Ibrahim-Said EiHEEENEREEEEEE> aus Bi, geboren am HD 1949 in BE (Livanon),

wegen Nichtanzeige einer gemeingefährlichen Straftat

> Nat

- 2.

Der 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung, zu 2 auf Antrag des Generalbundesanwalts am 29,April 1981 nach § 349 Abs.2,4 StPO einstimmig beschlossen:

1. Auf die Revision des Angeklagten wird das

Urteil des Landgerichts Berlin vom 25.Juni 1980 im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.

Die weitergehende Revision wird als offensichtlich unbegründet verworfen,

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen, die auch über die Kosten der Revision zu entscheiden hat.

- 3 -

fan ne

## Gründe

Die Verfahrensrügen und die Angriffe auf den Schuldspruch sind offensichtlich unbegründet. Dagegen hat der Strafausspruch keinen Bestand. Der Tatrichter hat strafschärfend berücksichtigt, daß der Angeklagte das Gastrecht und die "Gunst des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit" mißbraucht habe (UA 5.14). Das 1äßt, wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat, eine Verletzung des Artikels 3 GG besorgen, wonach niemand wegen seiner Heimat oder Herkunft benachteiligt werden darf (BGH NYW 1972,2191; BGH bei Holtz MDR 1976,812,986).

Schuster Fuhrmann Horstkotte Rebitzki Niepel

---

Zitiervorschlag: BGH, Beschluss vom 29.04.1981 – 5 StR 745/80

Datenquelle: Bundesgerichtshof, abgerufen 21.08.2026

Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Bereitgestellt über den Datensatz »Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen aus dem 20. Jahrhundert« von Seán Fobbe und Tilko Swalve, https://doi.org/10.5281/zenodo.4540377, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0). Der Text wurde per Texterkennung (OCR) aus Scans des Gerichts gewonnen; die Erkennungsqualität schwankt.

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1981-04-29/5-str-745-80

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
