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Arbeitsgericht München, Beschluss vom 19.06.2023 – 27 BV 208/22

Tenor§

Der Gegenstandswert des Verfahrens wird auf 10.000,00 € für das gesamte Verfahren festgesetzt.

Gründe§

Auf die Ausführungen im Beschluss vom 24.5.2023 wird Bezug genommen.