nu:legal · recht.nulegal.eu

# Arbeitsgericht Köln, Beschluss vom 25.02.2020 – 11 Ca 4883/19

11. Kammer  
ECLI:DE:ARBGK:2020:0225.11CA4883.19.00

## Tenor

Wird der sofortigen Beschwerde vom 21.02.2020 gegen den Beschluss vom 18.02.2020 nicht abgeholfen und die Beschwerde dem Landesarbeitsgericht Köln zur Entscheidung vorgelegt.

## Gründe

Der sofortigen Beschwerde war nicht § 78 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, §§ 567, 572 Abs. 1 Satz 2ZPO abzuhelfen. Ein Kläger ist berechtigt, einen Antrag auf Entpflichtung seines bisherigen beigeordneten Anwalts zu stellen, denn die Prozesskostenhilfe-Partei muss in der Lage sein, einen ihr nicht genehmen Anwalt abzuberufen (BVerwG, Beschluss vom 09. August 2001 – 8 PKH 10/00 –, juris). Hierfür bedarf es keine besonderen Begründung. Die Vorschrift des § 48 Abs. 2 BRAO, wonach der Rechtsanwalt nur aus wichtigem Grund die Aufhebung der Beiordnung beantragen kann, lässt auf das Bestehen oder Nichtbestehen eines Antragsrechts der Partei (bzw. des Beteiligten) keine Rückschlüsse zu. Denn eine Beiordnung kann nicht gegen den Willen der Partei aufrechterhalten bleiben und aus Gründen der Rechtsklarheit kann hierüber auch durch Beschluss befunden werden (vgl. OLG Koblenz (15. ZivS.) FamRZ 1986, 375; OLG Nürnberg MDR 2003, 712; OLG Köln FamRZ 1992, 966, Landesarbeitsgericht Hamburg, Beschluss vom 28. April 2011 – 4 Ta 26/10 –, Rn. 12, juris; Hess. VGH NJW 2013, 3050; OLG Koblenz vom 08.06.2015 - 13 WF 549/15).

---

Zitiervorschlag: Arbeitsgericht Köln, Beschluss vom 25.02.2020 – 11 Ca 4883/19, ECLI:DE:ARBGK:2020:0225.11CA4883.19.00

Datenquelle: nrwe.justiz.nrw.de, abgerufen 30.09.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/arbg-koeln/2020-02-25/11-ca-4883-19

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
