Tenor§
Der Tatbestand des Beschlusses vom 20.02.2024 wird wie folgt berichtigt:
Auf Seite 5 muss es im vierten Absatz anstatt
„Mit E-Mail vom 18.10.2024 [...]"
lauten:
„Mit E-Mail vom 18.10.2023".
1
G r ü n d e:
2
Es handelt sich um einen offensichtlichen Übertragungsfehler. Die Berichtigungsentscheidung ergeht wegen dauerhafter Verhinderung des an der Entscheidung beteiligten Vorsitzenden durch die an der Entscheidung beteiligten ehrenamtlichen Richter O. und P..