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# Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 15.07.2024 – 14 Ca 1592/24

ECLI:DE:ARBGD:2024:0715.14CA1592.24.00

## Tenor

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin nicht durch Kündigung der Beklagten vom 20.03.2024 fristlos mit sofortiger Wirkung, hilfsweise ordentlich zum 30.06.2024, endet, sondern über die vorgenannten Zeitpunkte hinaus unverändert fortbesteht.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 75% und die Klägerin zu 25%.

4. Der Streitwert beträgt 14.436,44 €.

5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

1.2

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin nicht durch Kündigung der Beklagten vom 20.03.2024 fristlos mit sofortiger Wirkung, hilfsweise ordentlich zum 30.06.2024, endet, sondern über die vorgenannten Zeitpunkte hinaus unverändert fortbesteht.

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Zitiervorschlag: Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 15.07.2024 – 14 Ca 1592/24, ECLI:DE:ARBGD:2024:0715.14CA1592.24.00

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

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Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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