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# Arbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 22.02.2023 – 6 BV 189/22

ECLI:DE:ARBGD:2023:0222.6BV189.22.00

## Tenor

1. Es wird festgestellt, dass die am 01.09.2022 vorläufig durchgeführte Versetzung des Arbeitnehmers Herr D. aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war.

2. Im Übrigen werden die Anträge sowie die Wideranträge zurückgewiesen.

1.2

Es wird festgestellt, dass die am 01.09.2022 vorläufig durchgeführte Versetzung des Arbeitnehmers Herr D. aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war.

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Zitiervorschlag: Arbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 22.02.2023 – 6 BV 189/22, ECLI:DE:ARBGD:2023:0222.6BV189.22.00

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

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