nu:legal · recht.nulegal.eu

# Anwaltsgerichtshof NRW, Beschluss vom 15.11.2021 – 1 AGH 23/21

1. Senat des Anwaltsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen  
ECLI:DE:AWGHNRW:2021:1115.1AGH23.21.00

## Tenor

1. Das Verfahren wird eingestellt.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

3. Der Gegenstandswert wird auf 12.500,00 € festgesetzt.

4. Der Beschluss ist unanfechtbar.

## Gründe

Nachdem der Kläger mit Schriftsatz seiner Prozessbevollmächtigten vom 09.11.2021 die Klage zurückgenommen hat, war das Verfahren gem. §§ 112c BRAO, 92 Abs. 3 VwGO durch Beschluss einzustellen.

Gem. §§ 112c BRAO, 155 Abs. 2 VwGO hat der Kläger die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Der Gegenstandswert beträgt gem. § 194 Abs. 1 BRAO in Verbindung mit § 52 GKG 12.500,00 €

---

Zitiervorschlag: Anwaltsgerichtshof NRW, Beschluss vom 15.11.2021 – 1 AGH 23/21, ECLI:DE:AWGHNRW:2021:1115.1AGH23.21.00

Datenquelle: nrwe.justiz.nrw.de, abgerufen 30.09.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/anwaltsgerichtshof-nrw/2021-11-15/1-agh-23-21

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
