Tenor§
Der Beklagte wird verurteilt,
an die Klägerin 382,64 € (i.W.: dreihundertzweiundachtzig 64/100 Euro) zzgl. Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.01.2005 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 40,95 € zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
1
Streitwert: 382,64 EUR.