Tenor§
wird die mit Strafbefehl des Amtsgerichts X vom 28.02.2002 - 11 Cs 431 Js 137/02 - verhängte Sperre für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis von 18 Monaten auf 16 Monate verkürzt.
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Insbesondere der erfolgreiche Verlauf der alsbald abgeschlossenen Nachschulung des Verurteilten bei der Verkehrstherapeutischen Praxis VTP ist ein besonderer Umstand, der die Verkürzung der Sperre rechtfertigt