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# Amtsgericht Würzburg, Berichtigungsbeschluss vom 09.08.2021 – 16 C 1.21

## Tenor

Auf Antrag der Klägerseite mit Zustimmung der Beklagtenseite lässt das Amtsgericht Würzburg folgenden Beschluss:

Das Urteil des Amtsgerichts Würzburg vom 14.07.2021 wird insoweit berichtigt, dass es

a) auf Seite 2, statt „die Klägerin behauptet, am 01.01.2015 sei ein Betrag in Höhe von 2256 € an Sie ausbezahlt worden““, heißen muss im Jahr 2015 ist ein Betrag von 1128 € an die Klägerin ausbezahlt worden. Darüber hinaus hat die Klägerin im Jahr 2019 erneut von ihrem vertraglich vereinbarten Recht auf vorzeitige Teilauszahlung Gebrauch gemacht und eine Auszahlung von 1128“ Euro erhalten.

b) ““ weiter unten auf Seite 2, statt“ Ihr stehe daher ein Rückgewähranspruch gegen die Beklagte auf Zahlung von insgesamt 3782,38 € zu“, stehen muss „von insgesamt 3854,06 €“

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Zitiervorschlag: Amtsgericht Würzburg, Berichtigungsbeschluss vom 09.08.2021 – 16 C 1.21

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

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