Tenor§
wird der Gegenstandswert vorläufig wie folgt festgesetzt:
Auskunft: 4.750,00 €.
Erlassen am 25.11.2011
durch Übergabe an die Geschäftsstelle
Amtsgericht Steinfurt
Familiengericht
Beschluss§
2
In der FamiliensacheXXX gegen XXX
3
wird der Gegenstandswert vorläufig wie folgt festgesetzt:
4
Auskunft: 4.750,00 €.
5
Steinfurt, den 25.11.2011
6
XXX
7
Richter am Amtsgericht