Tenor§
1. Der Einspruch des Antragsgegners gegen den Versäumnisbeschluss des Amtsgerichts Starnberg vom 19.10.2020 wird verworfen.
2. Die weiteren Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
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1. Der Einspruch des Antragsgegners gegen den Versäumnisbeschluss des Amtsgerichts Starnberg vom 19.10.2020 wird verworfen.
2. Die weiteren Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.