Tenor§
Die dem Rechtsanwalt K zu erstattenden Gebühren und Auslagen werden als Vorschuss festgesetzt auf 405,79 EUR.
Gründe§
2
Abzusetzen war die Terminsgebühr VV 4108 RVG nebst Auslagen hinsichtlich der Terminswahrnehmung. Durch Beschluss des Amtsgerichts Rheine vom 04.10.2023 erfolgte die Pflichtverteidigerbestellung ausdrücklich nicht rückwirkend. Eine Änderung führt auch § 48 Abs. 6 Satz 1 RVG nicht herbei, da eine ausdrückliche gerichtliche Entscheidung hinsichtlich der Rückwirkung vorliegt.
3
Die Mehrwertsteuer ändert sich entsprechend.