nu:legal · recht.nulegal.eu

# Amtsgericht Recklinghausen, Urteil vom 14.03.2018 – 28 Ds-412 Js 375/17-321/17

ECLI:DE:AGRE1:2018:0314.28DS412JS375.17.3.00

## Tenor

Die Angeklagte wird freigesprochen.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten trägt die Landeskasse.

## Gründe

**Rn. 3**

(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 5 StPO)

**Rn. 4**

Der Schuldvorwurf ergibt sich aus dem zugelassenen Anklagesatz.

**Rn. 5**

Die Angeklagte war freizusprechen, weil die ihr zur Last gelegte Straftat aus rechtlichen Gründen nicht festgestellt werden konnte. Die Angeklagte ist schuldunfähig, § 20 StGB.

**Rn. 6**

Die Kostenentscheidung ergibt sich aus den §§ 464, 467 StPO.

---

Zitiervorschlag: Amtsgericht Recklinghausen, Urteil vom 14.03.2018 – 28 Ds-412 Js 375/17-321/17, ECLI:DE:AGRE1:2018:0314.28DS412JS375.17.3.00

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0.

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-recklinghausen/2018-03-14/28-ds-412-js-375-17-321-17

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
