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# Amtsgericht Recklinghausen, Urteil vom 06.05.2003 – 11 C 241/02

ECLI:DE:AGRE1:2003:0506.11C241.02.00

## Tenor

Unter Abweisung der Klage im übrigen wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 351,17 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2002 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 26 % dem Kläger und zu 74 % der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

**Rn. 1**

Auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen wurde verzichtet.

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Zitiervorschlag: Amtsgericht Recklinghausen, Urteil vom 06.05.2003 – 11 C 241/02, ECLI:DE:AGRE1:2003:0506.11C241.02.00

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

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Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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