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# Amtsgericht Passau, Urteil vom 15.11.2022 – 4 Cs 33 Js 572/22

## Tenor

1. Der Angeklagte ist schuldig des versuchten Betruges.

2. Der Angeklagte wird zur Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 70 EUR verurteilt

3. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.

## Gründe

I.

Hinsichtlich des zur Überzeugung des Gerichts festgestellten Sachverhalts, des Schuldspruchs sowie der angewandten Strafnormen wird Bezug genommen auf den Strafbefehlsantrag der Staatsanwaltschaft P. vom 02.05.2022.

II.

Wegen des Vergehens ist der Angeklagte schuld- und tatangemessen zu verurteilen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 70 EUR.

III.

Als Verurteilter hat der Angeklagte schließlich gem. § 465 StPO die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen zu tragen.

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Zitiervorschlag: Amtsgericht Passau, Urteil vom 15.11.2022 – 4 Cs 33 Js 572/22

Quelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

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Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-passau/2022-11-15/4-cs-33-js-572-22

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