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# Amtsgericht München, Beschluss vom 06.03.2023 – 463 C 13911/22

## Tenor

Das Endurteil des Amtsgerichts München vom 09.02.2023 wird

Die Kostenentscheidung im Tenor dahingehend berichtigt, dass Satz 2 der Ziffer 4 des Tenors wie folgt lautet:

Der Beklagte zu 1) trägt weitere 21 % der außergerichtlichen Kosten des Klägers sowie weitere 21 % der Gerichtskosten allein.

## Gründe

Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor, § 319 ZPO.

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Zitiervorschlag: Amtsgericht München, Beschluss vom 06.03.2023 – 463 C 13911/22

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

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Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-muenchen/2023-03-06/463-c-13911-22

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