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# Amtsgericht München, Berichtigungsbeschluss vom 03.03.2023 – 331 C 11723/22

## Tenor

Das Endurteil des Amtsgerichts München vom 07.10.2016 wird

im Tenor wie folgt berichtigt:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klagepartei 1.275,49 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.04.2022 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 80,44 € nebst Zinsen hinaus über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB seit dem 13.04.2022 zu bezahlen.

## Gründe

Es handelt sich um einen offensichtlichen Schreibfehler (vgl. § 319 ZPO), was sich ohne weiteres aus den Urteilsgründen entnehmen lässt.

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Zitiervorschlag: Amtsgericht München, Berichtigungsbeschluss vom 03.03.2023 – 331 C 11723/22

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

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Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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