nu:legal · recht.nulegal.eu

# Amtsgericht Lünen, Beschluss vom 15.08.2024 – 17 Gs 6/24 (306 Js 714/23)

ECLI:DE:AGLUEN:2024:0815.17GS6.24.306JS714.00

## Tenor

wird der Antrag auf Beiordnung des Rechtsanwalts K1 als Pflichtverteidiger zurückgewiesen.

## Gründe

**Rn. 2**

Dem Antrag auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers / einer Pflichtverteidigerin gemäß § 140 StPO war nicht zu entsprechen, weil kein Fall der in § 140 Abs. 1 Nr. 1 bis 11 StPO genannten Gründe einer notwendigen Verteidigung vorliegt.

**Rn. 3**

Auch aus sonstigen Gründen (§ 140 Abs. 2 StPO) erscheint die Beiordnung eines Pflichtverteidigers / einer Pflichtverteidigerin nicht geboten.

**Rn. 4**

Die Sach- und Rechtslage ist nicht so schwierig.

**Rn. 5**

Zwar werden dem Beschuldigten mehrere Taten zur Last gelegt, jedoch handelt es sich bei den jeweils zur Last gelegten Taten um Sachverhalte von überschaubarem Umfang.

**Rn. 6**

Die zu erwartenden Rechtsfolgen sind nicht so schwerwiegend.

**Rn. 7**

Das Verfahren soll nach § 153 a StPO eingestellt werden.

---

Zitiervorschlag: Amtsgericht Lünen, Beschluss vom 15.08.2024 – 17 Gs 6/24 (306 Js 714/23), ECLI:DE:AGLUEN:2024:0815.17GS6.24.306JS714.00

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0.

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-luenen/2024-08-15/17-gs-6-24-306-js-714-23

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
