Der Verfahrenswert wird wie folgt festgesetzt:
Ehesache: 20.400,00 Euro
Versorgungsausgleich: 6.120,00 Euro
Wert des Vergleichs über die nicht rechtshängigen Ansprüche: 200.000,00 Euro
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Der Verfahrenswert wird wie folgt festgesetzt:
Ehesache: 20.400,00 Euro
Versorgungsausgleich: 6.120,00 Euro
Wert des Vergleichs über die nicht rechtshängigen Ansprüche: 200.000,00 Euro