nu:legal · recht.nulegal.eu

# Amtsgericht Königswinter, Beschluss vom 08.10.2014 – 4 II 525/14 BerH -Re-

ECLI:DE:AGSU2:2014:1008.4II525.14BERH.RE.00

## Tenor

wird der Antrag vom 29.08.2014 zurückgewiesen

## Gründe

**Rn. 2**

Es wurde Beratungshilfe für die Angelegenheit Trennung - Unterhalt - Hausrat -beantragt.

**Rn. 3**

Der Antrag war zurückzuweisen, da das erste Tätigwerden im Rahmen der Beratungshilfe bereits mit Schreiben vom 18.08.2014 an die Gegenseite erfolgte. Dass die eigentliche Beratung des Mandanten erst am 29.08.2014 stattgefunden hat, ist für die Bewilligung der nachträglichen Beratungshilfe unerheblich. Aus dem o.a. Schreiben vom 18.08.2014 geht hervor, dass der Antragsteller spätestens an diesem Tage vorstellig wurde, Unterlagen einreichte und eine Vollmacht unterzeichnete.

**Rn. 4**

Abgestellt auf diesen früheren Zeitpunkt war gemäß § 6 Abs. 2 S. 2 BerHG die Frist von 4 Wochen bis zum Eingang des Antrags bei Gericht am 24.09.2014 abgelaufen und der Antrag dem Gericht somit verspätet zugegangen, sodass eine Bewilligung von Beratungshilfe nicht mehr möglich ist.

**Rn. 5**

Rechtsbehelfsbelehrung:

**Rn. 6**

Gegen diese Entscheidung ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Königswinter, E-Straße - 41, 53639 Königswinter, einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.

**Rn. 7**

Königswinter, den 08.10.2014

**Rn. 8**

Amtsgericht Königswinter

---

Zitiervorschlag: Amtsgericht Königswinter, Beschluss vom 08.10.2014 – 4 II 525/14 BerH -Re-, ECLI:DE:AGSU2:2014:1008.4II525.14BERH.RE.00

Datenquelle: Open Legal Data, abgerufen 09.07.2026

Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0.

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-koenigswinter/2014-10-08/4-ii-525-14-berh-re

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Fassung. Maßgeblich ist die Fassung des Gerichts.
