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# Amtsgericht Köln, Beschluss vom 19.07.2021 – 116 C 294/21

Abteilung 116  
ECLI:DE:AGK:2021:0719.116C294.21.00

## Tenor

In dem einstweiligen Verfügungsverfahren L. gegen U.D. L. e.V. Deutschland

wird der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin vom 14.07.2021 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 28.06.2021 nicht abgeholfen.

Die Sache wird dem Landgericht Köln als Beschwerdegericht zur Entscheidung vorgelegt.

## Gründe

Die Einwände gegen den angefochtenen Beschluss greifen nicht durch, so dass nicht abzuhelfen war, sondern die Sache dem Beschwerdegericht zur Entscheidung vorzulegen ist. Auf die in der angefochtenen Entscheidungen ausgeführten Gründe wird vollumfänglich Bezug genommen.

Köln, 19.07.2021

Amtsgericht

Richter

Beglaubigt

Urkundsbeamter/in der Geschäftsstelle

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Zitiervorschlag: Amtsgericht Köln, Beschluss vom 19.07.2021 – 116 C 294/21, ECLI:DE:AGK:2021:0719.116C294.21.00

Datenquelle: nrwe.justiz.nrw.de, abgerufen 30.09.2026

Nicht-amtliche Fassung — maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts

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